Bei einer treuhänderischen Stiftung überträgt ein Stifter einem Treuhänder ein Vermögen zur Verwirklichung eines Zweckes.
Ab einem Betrag von 50.000 Euro können Sie
eine Treuhandstiftung unter dem Dach der Kinder- und Jugendhospizstiftung Balthasar gründen. Diese kann Ihren Namen tragen, so dass Sie sich damit ein ewiges Andenken bewahren. Sie als Namensgeber und Ihre Werte leben mit der Stiftung weiter und hinterlassen über Generationen hinweg Spuren.
Durch diese Möglichkeit entfallen aufwendige Genehmigungsverfahren und Verwaltungsaufgaben.
Wenn Sie das Gefühl haben, eine Treuhandstiftung ist für Sie die richtige Form der Unterstützung, dann zögern Sie bitte nicht uns anzusprechen. Wir beantworten gerne Ihre Fragen.