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Kinder- und Jugendhospizstiftung Balthasar
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Treuhandstiftung

Treuhandstiftung

Ab einer Einlage von 50.000 Euro ist die Errichtung einer Treuhandstiftung in Ihrem oder dem Namen einer geschätzten Person möglich. Die Treuhandstiftung ermöglicht dem Spendenden, ohne viel Aufwand eine eigene Stiftung zu gründen.

Jede individuell gegründete Treuhandstiftung steht unter dem Dach der Kinder- und Jugendhospizstiftung Balthasar.

Das Besondere dieser Stiftungsform: Treuhänder und Verwalter Ihrer Stiftung ist und bleibt auch in Zukunft die Kinder- und Jugendhospizstiftung  Balthasar. Sie übertragen das für die Stiftung bestimmte Vermögen in das Eigentum des Treuhänders.

Im Gegenzug verpflichten wir uns als staatlich anerkannter Treuhänder, Ihre eingebrachten Vermögenswerte separat von anderen Einlagen als Sondervermögen zu verwalten und den Zweck der Treuhandstiftung dauerhaft zu erfüllen.

Der von Ihnen als Treuhandstifter:in definierte Einsatzzweck der erwirtschafteten Erträge sollte stets im Einklang mit der Satzung der Kinder- und Jugendhospizstiftung Balthasar sein - nämlich der langfristigen Unterstützung und Förderung unheilbar kranker Kinder und Jugendlicher.

Als Treuhandstifter:in haben Sie das Recht auf eine transparente und fundierte Verwaltung sowie die Überwachung Ihres Stiftungsvermögens. Dank einer separaten Buchführung, die regelmäßig von einem unabhängigen Wirtschaftsinstitut geprüft wird, erhalten Sie regelmäßig einen Überblick über das treuhänderische verwaltete Vermögen.

Ihre persönliche Treuhandstiftung unter dem Dach der Kinder- und Jugendhospizstiftung Balthasar können wir übrigens ohne bürokratische Hürden und in relativ kurzer Zeit für Sie gründen. Eine Legitimierung erfolgt lediglich über das Finanzamt.